Sicherheits- und Gesundheitsschutz – Koordination auf Bau- und Montagestellen
(gebräuchliche/verwandte Begriffe: SiGeKo, SiGe-Koordinator, Bau-Koordinator)
Grundlage:
Die deutsche Baustellenverordnung (BaustellV) v. 10.06.1998 dient in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz der Umsetzung der EG-Richtlinie 92/57/EWG des Rates vom 24.Juni.1992 über die auf zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz.
Ziel:
Die Aktivitäten aller an diesem Prozess Beteiligten dient der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen.
Für Baustellen auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitsgeber tätig werden, sind ein oder mehrere Koordinatoren zu bestellen. (Näheres siehe BaustellV, s.u.)
Die Beauftragung erfolgt durch den Bauherrn und gilt bis zum Bau-Ende.
Der Bauherr hat die Lebensdauer eines Bauwerkes im Blick und beauftragt den SiGeKo bereits während der Planung der Ausführung eines Bauvorhabens.
Hierbei werden bereits die künftigen Kosten für die Instandhaltung bzw. die Investitionszyklen für Modernisierung beeinflusst.
In Zusammenarbeit mit dem Planer/Architekten können so die eventuell nicht bedachten kostentreibenden Einflussgrößen reduziert bleiben.
Der Bauherr/Facility-Manager soll bereits während der Vorplanung den SiGeKo in den Kreis der Fachplaner einbinden.
Wir können die Eignung gemäß RAB 30 ‚Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen‘ nachweisen (erfolgreich betreute Bauvorhaben siehe » Bauherrenreferenzliste).
Die SiGeKo-Leistungen im Einzelnen
Während der Planungsphase
Koordinierung der Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Belange unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz zwischen den bei der Planung Beteiligten:
- Analyse der Planung auf Sicherheitsrisiken und Gesundheitsschutzaspekte,
- Mitwirkung bei der Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten zur Beseitigung bzw. Minimierung von Gefährdungen während der Bauausführung,
- Mitwirkung bei der Einarbeitung sicherheitstechnischer Aspekte in die Ausschreibungsunterlagen,
- Vorankündigung der Baumaßnahme nach § 2 (2) BaustellV an die zuständige Behörde, Fortschreibung,
- Ausarbeitung und Fortschreibung der SiGe-Planung nach § 3 Abs. (2) BaustellV.
In der Ausführungsphase
Koordinierung der SiGe-Belange unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 ArbSchG zwischen allen bei der technischen und organisatorischen Planung Beteiligten sowie den gleichzeitig auf der Baustelle tätigen Unternehmen:
- Einweisung der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte in die SiGe-Planung,
- Stichprobenartige Überprüfung der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte auf die Einhaltung ihrer Pflichten nach der Baustellenverordnung,
- Berücksichtigung von Wechselwirkungen zu anderen Tätigkeiten auf dem Gelände,
- Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen und –besprechungen,
- Ausarbeiten einer Unterlage für spätere Instandhaltungsarbeiten, § 3 Abs. (2) BaustellV
Bitte fordern Sie uns zur Ausarbeitung eines verbindlichen Angebotes für SiGeKo-Leistungen an Ihrem Bauvorhaben auf. Anm.: BaustellV anfordern unter info@weindel30.de
Überbetriebliche Betreuung von Unternehmen als Sicherheitsingenieur/FASI gem. ASiG § 1 bzw. DGUV Vorschrift 2 § 1 und 2 auf Anfrage.